Unfallkasse NRW (UK NRW) und der Unfallkasse des Bundes (UVB):
Teilnehmer, deren Kostenträger die UK NRW oder die UVB sind, erhalten von ihren Kostenträgern einen Gutschein, welchen sie zum jeweiligen Kurs mitbringen müssen.
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGW ist, müssen eine vom Kostenträger genehmigte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGN ist, müssen eine vom Kostenträger ausgestellte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.