Überarbeitetes Formular für die Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen
(Kurzinformation)
Zur Abrechnung von Erste-Hilfe-Kursen wurde bisher das Anmeldeformular verwendet. Dieser Vordruck wird nun durch eine neue Version abgelöst.
Das überarbeitete Formular wurde gemeinsam von Vertretern der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verabschiedet und mit Vertretern der ermächtigten Stellen abgestimmt.
Was ist neu?
Das Formular wurde seinem Verwendungszweck entsprechend umbenannt: Es heißt ab sofort nicht mehr Anmelde- sondern Abrechnungsformular. Neu ist außerdem das Feld für Kontaktdaten zur Ansprechperson im Unternehmen. Die neue Version bleibt einseitig.
HINWEIS:
Die Berufsgenossenschaften Gesundheit und Wohlfahrt (BGW) und Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) haben eigene Vordrucke, die zu verwenden sind. Diese Vordrucke sind direkt bei den beiden Berufsgenossenschaften erhältlich.
Stand 07/2021
Unfallkasse NRW (UK NRW) und der Unfallkasse des Bundes (UVB):
Teilnehmer, deren Kostenträger die UK NRW oder die UVB sind, erhalten von ihren Kostenträgern einen Gutschein, welchen sie zum jeweiligen Kurs mitbringen müssen.
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGW ist, müssen eine vom Kostenträger genehmigte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN):
Teilnehmer, deren Kostenträger die BGN ist, müssen eine vom Kostenträger ausgestellte Teilnehmerliste zum jeweiligen Kurs mitbringen.