· Archiv 2020

"So retten wir Leben" - Merkel gibt neue Corona-Maßnahmen bekannt

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt die neuen Maßnahmen in der Corona-Krise. (Quelle: Reuters)

Die Einschränkungen für den Alltag in Deutschland werden angesichts der Corona-Krise nochmals deutlich verschärft. Kanzlerin Angela Merkel hat in Berlin über die Pläne informiert. Die Kanzlerin ermahnte die Bürger eindringlich zur Einhaltung der Beschlüsse. "Bitte ziehen Sie alle mit", sagte Merkel. "Zeigen Sie Vernunft und Herz."

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter Erstens genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch 2 Metern einzuhalten. Es ist das Allerwichtigste, dass diese Abstandsregel eingehalten wird. Mit einem bestimmten Abstand reduziert sich das Infektionsrisiko auf nahezu null. Ob man einen halben Meter voneinander entfernt steht oder 1,5 Meter, macht einen riesigen Unterschied.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben."

Quelle: t-online.de