· Corona-Virus

Land NRW: Keine Erhebung von Kontaktdaten mehr

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht keine Notwendigkeit zur Nachverfolgung von Kontakten mehr vor. Das bedeutet konkret: In Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen muss nicht mehr durch Zettel oder digital per App nachgehalten werden, wer sich zu welcher Zeit vor Ort aufgehalten hat. Lediglich in der Betreuungsverordnung ist die Kontaktnachverfolgung weiterhin erwähnt, um erforderliche Quarantänemaßnahmen sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen umsetzen zu können, heißt es seitens Ministeriums.

Damit kommt den Auskünften, die infizierte Personen dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung geben können, eine noch höhere Bedeutung zu. Um im Familien- oder Freundeskreis oder auch im beruflichen Umfeld die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu vermeiden, sollten also nicht nur weiterhin die Hygieneregeln eingehalten werden - im Fall einer Infektion sollte die infizierte Person auch für die zurückliegenden Tage so genau wie möglich angeben können, wann sie mit wem zusammen war. Hilfreich sind dabei auch Angaben über die Dauer des Kontakts und die räumliche Situation, beispielsweise an welchem Tisch man gesessen hat.

„Die Coronaschutzverordnung zu vereinfachen und auf die 3G-Regel zu setzen, macht vieles leichter planbar“, erklärt Landrat Bodo Klimpel. „Dennoch sollte uns allen bewusst sein, dass wir uns immer noch in einer Pandemie befinden, wie das Robert-Koch-Institut kürzlich bestätigte sogar schon in der vierten Welle. Bitte unterstützen Sie unser Gesundheitsamt dabei, Kontaktpersonen weiterhin schnell zu ermitteln, indem Sie Ihre Kontakte nachhalten. Nur so können wir, solange wir noch keine entsprechende Impfquote erreicht haben, Ansteckungen und schwere Krankheitsverläufe verhindern.“

Quelle: Kreis Recklinghausen, Presseinformation