Auch auf diejenigen, die in den Ferien verreisen wollen, hat das Überschreiten des Grenzwertes Auswirkungen: Der Kreis gilt ab heute als Risikogebiet. Dadurch gelten an einigen Urlaubsorten besondere Regelungen. Zum Teil wird ein negatives Corona-Testergebnis gefordert, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass die Kreisverwaltung und das Deutsche Rote Kreuz keine Möglichkeit haben, private Tests für diese Zwecke anzubieten. Um solche Tests müssen sich Reisende persönlich kümmern, mitunter bietet der Hausarzt sie als IGeL-Leistung an.
Wer verreisen möchte, muss sich vor Ort über die dort geltenden Regeln informieren. Hilfreich sind die Internetseiten des jeweiligen (Bundes-)Landes, aber auch des Urlaubsortes. Sinnvoll ist auch die Kontaktaufnahme zum Vermieter. Die Feuerwehr-Leitstelle kann keine Hinweise geben auf Testmöglichkeiten und Vorgaben für Reisen. Die Telefonleitungen sind unbedingt für Notrufe freizuhalten.
Der Kreis hat den übergeordneten Behörden diese zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen:
- MNS-Pflicht an weiterführenden Schulen für Lehrkräfte und Schüler*innen
- MNS für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen (drinnen und draußen)
- MNS für Erzieher*innen in Kitas und OGS
- Besucherregelungen in Kliniken und Altenheimen kreisweit vereinheitlichen
- Verbot von Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen sowie überall dort, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Gruppen von maximal fünf Personen treffen
Sobald die Rückmeldung der übergeordneten Behörden vorliegt, werden die Maßnahmen per Allgemeinverfügung rechtskräftig angeordnet.
Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab des Kreises Recklinghausen:
- Sportvereine sollten vor allem im Bereich der Umkleiden unbedingt auf die Hyienevorschriften achten.
- Große Arbeitgeber sollten zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Maskenpflicht in den Betrieben einführen.
- Zusammenkünfte von vielen Personen in engen Räumlichkeiten müssen vermieden werden.
Wenn in der häuslichen Gemeinschaft ein Corona-Infektion auftritt, sollten dringend folgende Maßnahmen eingehalten werden, um eine Weiterverbreitung innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden:
- Es sollte immer ein Abstand von mehr als 1,50 m zur positiv getesteten Person eingehalten werden und eine MN-Bedeckung getragen werden. Die betroffene Person sollte, wenn möglich, in einem Einzelzimmer untergebracht werden, das in regelmäßigen Abständen, wie auch die gesamte Wohnung effektiv gelüftet wird (Stoßlüftung).
- Es sollten keine gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und Gemeinschaftsräume sollten nur benutzt werden, wenn es unbedingt nötig ist. Wenn die Wohnsituation es ermöglicht, sollte die betroffene Person ein eigenes Badezimmer benutzen, ist die Möglichkeit nicht gegeben, sollten Oberflächen im Badezimmer nach Benutzung gereinigt werden. Jede Person im Haushalt sollte ausschließlich eigene Handtücher benutzen und die Wäsche der betroffenen Person sollte nach Möglichkeit bei 60°C gewaschen werden.
Selbstverständlich ist, dass kleine Kinder sich nicht im o.g. Maße isolieren können, diese Hinweise sind im handhabbaren Rahmen umzusetzen.
Die Coronaschutzverordnung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/corona
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