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Impfangebot wird wieder ausgeweitet / Angepasster Impfstoff kommt voraussichtlich in der nächsten Woche

Seit dieser Woche dürfen die Kreise und kreisfreien Städte angepassten Impfstoff für die kommunalen Impfstellen ordern. Das hat die Kreisverwaltung direkt zu Wochenbeginn getan und die zugeteilte Höchstbestellmenge des auf die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffs angefordert: Für diese Woche und für die nächste jeweils 500 Einheiten des Moderna-Vakzins sowie je 1.020 BioNTech-Dosen.

Wieviel Impfstoff der Kreis tatsächlich vom Land zugeteilt bekommt und wann dieser den Kreis Recklinghausen erreichen wird, steht hingegen noch nicht fest. „Mit der ersten Lieferung ist nach Auskunft der Apotheke in der nächsten Woche zu rechnen. Wir hoffen, dass wir die vom Land angebotene Menge des angepassten Impfstoffs auch tatsächlich bekommen“, sagt Patrick Hundt, Leiter der Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI) beim Kreis Recklinghausen.

Das Land hatte Ende letzter Woche mitgeteilt, dass der angepasste Impfstoff anders als ursprünglich geplant auch an den kommunalen Impfstellen zum Einsatz kommen kann. Darum werden die Öffnungszeiten der Impfstellen im Kreis Recklinghausen erneut angepasst: Ab sofort wird in Marl an der Bachstraße 34 wieder jeden Freitag von 15 bis 19 Uhr geimpft, in Recklinghausen an der Kölner Straße 20 jeden Samstag von 14 bis 18 Uhr. Sobald der angepasste Impfstoff vor Ort eingetroffen ist, wird die Kapazität in den Impfstellen zusätzlich auf zwei Impfstraßen erweitert. Die beiden Impfstellen sind für den gesamten Kreis Recklinghausen zuständig.

Gemäß des aktuellen Impferlasses und der derzeit geltenden Stiko-Empfehlung können eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff alle Personen bekommen, die über 60 Jahre alt sind, sowie Personen im Alter ab 12 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. In den kommunalen Impfstellen können auch pflegende Angehörige zum Schutz pflegebedürftiger Personen mitgeimpft werden. Wichtig: Bislang ist nur eine vierte Impfung vorgesehen. Wer also bereits zwei Auffrischungsimpfungen erhalten hat, kann vorerst nicht geimpft werden. Außerdem müssen zwischen einer Infektion mit dem Virus und einer Impfung mindestens drei Monate vergangen sein. Eine durchgemachte Infektion wird wie eine Impfung gewertet, auch in diesen Fällen sind die entsprechenden zeitlichen Abstände zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zu den Impfungen im Kreis Recklinghausen gibt es unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.

Quelle: Kreis Recklinghausen, Presseinformation