Der EuGH hat mit seinem Urteil eine Klage des Falck-Konzerns gegen die Stadt Solingen zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen eine Ausnahmevorschrift im Vergaberecht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss jetzt neu verhandeln.
Die Stadt Solingen hatte bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme lediglich die Angebote des Deutschen Roten Kreuzes und anderer anerkannter Hilfsorganisationen berücksichtigt. „Das Urteil hat über Solingen hinaus bundesweite Bedeutung. Wir sehen darin eine Bestätigung der Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Wir fordern deshalb alle Bundesländer auf, die Bereichsausnahme - soweit noch nicht geschehen - in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen zu berücksichtigen. Dabei muss beachtet werden, dass bei Gefahrenabwehr die wichtigen Verknüpfungen zwischen Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz gefördert werden“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter.
Reuter wies auf die enge Verbindung zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungskräften der anerkannten Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz und bei der Gefahrenabwehr hin. Die RenditeInteressen von multinationalen Wirtschaftskonzernen und Private-EquityUnternehmen dürften bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen keine Rolle spielen.
Der Kreisverband Solingen des Deutschen Roten Kreuzes war Beteiligter des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.
Quelle: DRK Generalsekretariat, Pressemitteilung 014/2019