Die Herbstferien stehen kurz bevor. Dass die Schulen dann geschlossen sind, habe in Corona-Zeiten Folgen für Familien, erklärt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Herten. Sie sollten beachten, dass in dem Zeitraum die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler als getestet gelten, ausgesetzt wird.
Denn vom 11. bis 24. Oktober können diese in den Bildungseinrichtungen keine Corona-Schnelltests machen. Betroffene Kinder und Jugendliche müssen also auf eine andere Stelle ausweichen, bei der sie sich testen lassen. Der Nachweis eines aktuellen negativen Test-Ergebnisses ist beispielsweise für die Teilnahme an Veranstaltungen nötig, sofern die Person noch nicht geimpft oder bereits genesen ist.
Keine zusätzlichen Kosten für Familien
Immerhin: Eltern müssen nicht befürchten, dass ihnen für die außerschulischen Testungen ihrer Kinder zusätzliche Kosten entstehen. Von der ebenfalls am 11. Oktober in Kraft tretenden neuen Corona-Testverordnung sind Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgenommen. Sie haben durch den entsprechenden Altersnachweis weiterhin Anspruch auf kostenlose Bürgertests, so das DRK Herten.
Dessen Teststelle im Rotkreuzzentrum, Gartenstraße 59, ist auch in den Herbstferien sieben Tage die Woche geöffnet. Anmeldungen unter: www.coronatest.drk-herten.de oder auch www.drk-herten.de.
Quelle: Recklinghäuser Zeitung