Die Recklinghäuser Kreisverwaltung hat nach eigenen Angaben direkt zu Wochenbeginn die zugeteilte Höchstbestellmenge des auf die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffs angefordert: Für diese Woche und für die nächste jeweils 500 Einheiten des Moderna-Vakzins sowie je 1.020 BioNTech-Dosen.
Wie viel Impfstoff der Kreis tatsächlich vom Land zugeteilt bekommt und wann dieser den Kreis erreichen wird, stehe aber noch nicht fest. „Mit der ersten Lieferung ist nach Auskunft der Apotheke in der nächsten Woche zu rechnen. Wir hoffen, dass wir die vom Land angebotene Menge des angepassten Impfstoffs auch tatsächlich bekommen“, sagt Patrick Hundt, Leiter der Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI) beim Kreis Recklinghausen.
Öffnungszeiten der Impfstellen werden angepasst
Nach Angaben des Kreises hatte das Land Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass der angepasste Impfstoff anders als ursprünglich geplant auch an den kommunalen Impfstellen zum Einsatz kommen könne. Darum würden die Öffnungszeiten der Impfstellen im Kreis jetzt auch erneut angepasst: Ab sofort werde in Marl an der Bachstraße 34 wieder jeden Freitag von 15 bis 19 Uhr geimpft – und in Recklinghausen an der Kölner Straße 20 jeden Samstag von 14 bis 18 Uhr. Sobald der angepasste Impfstoff vor Ort eintreffe, werde die Kapazität in den Impfstellen zusätzlich auf zwei Impfstraßen erweitert. Die beiden Impfstellen sind für den gesamten Kreis Recklinghausen zuständig.
Aber für wen ist dieses Angebot überhaupt gedacht?
„Gemäß des aktuellen Impferlasses und der derzeit geltenden Stiko-Empfehlung können eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff alle Personen bekommen, die über 60 Jahre alt sind, sowie Personen im Alter ab 12 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung“, heißt es dazu vom Kreis. In den kommunalen Impfstellen könnten auch pflegende Angehörige zum Schutz pflegebedürftiger Personen mitgeimpft werden.
Durchgemachte Infektion wird wie eine Impfung gewertet
Betont wird allerdings, dass bislang nur eine vierte Impfung vorgesehen sei. Das heißt: Wer bereits zwei Auffrischungsimpfungen erhalten hat, kann vorerst nicht geimpft werden.
Außerdem müssen demnach zwischen einer Infektion mit dem Virus und einer Impfung mindestens drei Monate vergangen sein. Eine durchgemachte Infektion werde wie eine Impfung gewertet, auch in diesen Fällen seien die entsprechenden zeitlichen Abstände zu berücksichtigen.
Info: Weitere Informationen zu den Impfungen im Kreis Recklinghausen gibt es unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.
Quelle: Recklinghäuser Zeitung