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Teststelle vorübergehend dicht - Ärger um Corona-Testverordnung: Betreiber in Nöten

Ralph Hoffert, Vorstand des DRK Herten, vor dem Corona-Testzentrum an der Gartenstraße 59. Foto: Oliver Prause

Die neue Corona-Testverordnung sorgt in Herten für Ärger. Ein Testbetreiber muss vorübergehend schließen, ein anderer noch in letzter Minute Formulare erstellen. Kritik übt auch das DRK.

Eigentlich sollte die neue Corona-Testverordnung erst ab Freitag, 1. Juli, gelten – doch am Mittwochabend galoppierte das Bundesgesundheitsministerium nach vorn – und veröffentlichte die Vorschriften offiziell im Bundesanzeiger. Damit mussten sie auch in Herten bereits am Donnerstag umgesetzt werden.

Ralph Hoffert, Vorstand des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), sagt über die kurzfristige Bekanntgabe: „Wir kennen das ja bereits aus den vergangenen zwei Jahren. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, nach Möglichkeit alles über den digitalen Weg abzubilden.“ Auf der Anmeldeplattform sehe jeder sofort, ob und – falls ja – was er oder sie für einen Bürgertest zahlen muss, erläutert Ralph Hoffert im Video-Interview mit unserer Redaktion. Trotzdem wunderte er sich am Freitagvormittag über den regen Betrieb im Testzentrum an der Gartenstraße 59: „Das Testaufkommen war genauso wie sonst. Und die Bürgerinnen und Bürger waren sehr gut informiert“, sagt er.

Vorübergehend keine Tests bei Danisik Medical

Zeitliche Probleme bei der Umsetzung zwangen dagegen Ahmet und Harun Danisik von der Firma Danisik Medical dazu, den Betrieb des Drive-In vor Herta an der Westerholter Straße 550 in Langenbochum am Freitagmorgen vorübergehend einzustellen. „Die Testverordnung ist die eine Sache. Die andere sind die Auflagen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Die haben wir erst am Donnerstag gegen 15 Uhr zur Verfügung gestellt bekommen. Dementsprechend mussten wir die Nacht durcharbeiten, um auf die Veränderungen reagieren zu können“, sagt Ahmet Danisik. Ein paar Fehler in der Test-Software mussten er und seine Mitarbeiter aber auch im Laufe des Freitags noch ausmerzen, ehe es am Drive-In am Samstag (2.7.) weitergehen kann.

Von Normalbetrieb wie in den vergangenen Monaten könne nach Auskunft des Betreibers dann aber trotzdem keine Rede mehr sein. „Der Verordnung fehlen von vorne bis hinten Hand und Fuß. Ein Beispiel: Ich darf kostenlos Personen testen, die Besucher von Kliniken oder Pflegeheimen sind. Andererseits darf ich Risikopatienten oder Benutzer der Corona-Warn-App mit roter Warnstufe nicht kostenlos testen. Dabei könnte ich deren Status relativ einfach überprüfen – andererseits aber nicht, ob jemand tatsächlich ins Krankenhaus oder Heim geht.“

Riesiger logistischer Aufwand für kleine Betreiber

Christian Zak, Leiter der Auf-Abruf-Teststelle an der „Bärenhöhle“ (Herner Straße 134), ärgert sich über den riesigen logistischen Aufwand. „Bei uns läuft eh alles manuell über das Ausfüllen von Papieren. Am Donnerstag mussten wir aber noch ganz kurzfristig neue Formulare erstellen. Auch die Kunden wussten nicht so wirklich, was los ist.“

Kritik übt auch Manfred Maschek, der sich am Freitagmittag beim DRK vor dem Besuch in einem Seniorenheim testen ließ. „Ich finde die neue Corona-Testverordnung unübersichtlich. Es gib keine klare Rechtslage.“

Ralph Hoffert findet die geänderten Regelungen ebenfalls „suboptimal“. Zum einen müssen wir die bürokratischen Hürden meistern. Das machen wir aber, weil wir als DRK bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Pflicht stehen.“ Sorgen bereitet dem Vorstand jedoch vor allem der steigende Anteil positiver Testergebnisse: „Wir haben mittlerweile 20, 30 Prozent positiv Getestete. Das wäre ein Anlass, darüber nachzudenken, die wirklich sehr einfachen kostenfreien Tests doch noch einmal ins Leben zu rufen.“

Quelle: Recklinghäuser Zeitung