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Ab 1. Juli: DRK-Chef erklärt, wer in Herten künftig beim Corona-Schnelltest zuzahlen muss

Ralph Hoffert, Vorstand des DRK Herten, im Testzentrum an der Gartenstraße in Herten. Foto: Frank Bergmannshoff

Ab Freitag ist sie vorbei, die Zeit, in der es einen kostenlosen Corona-Schnelltest für jeden gab. Künftig wird für die meisten eine Zuzahlung fällig.

„Die Voraussetzungen für einen kostenlosen Test muss man sehr genau studieren“, bewertet DRK-Vorstand Ralph Hoffert die neue Coronavirus-Testverordnung. „Wir werden am Donnerstag auf unserer Anmeldeplattform die Vorgaben entsprechend ergänzen, sodass der Bürger sich bei der Anmeldung durch die Fragen klickt und am Ende erhält er das Ergebnis, ob sein Test nun kostenfrei oder zuschusspflichtig ist. Das geht dann schnell und einfach.“ Die drei Euro Eigenanteil können im DRK-Testzentrum allerdings nur in Bar bezahlt werden.

Für manche Menschen bleibt der Test kostenlos

Im Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die ab 30. Juni und bis zum 25. November gelten soll, werden wohl keine gravierenden Änderungen mehr vorgenommen werden, so die Einschätzung des DRK-Vorstands. Somit würden die kostenlosen Bürgertestungen nach § 4a dem Grunde nach zum 01. Juli 2022 ausgesetzt.

Doch wer bekommt ab diesem Tag denn noch einen kostenlosen Bürgertest? Das sind laut Gesetzentwurf

  • Menschen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Schwangere, die aus medizinischer Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten;
  • Menschen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben;
  • Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden und sich freitesten wollen und
  • Menschen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben.

Drei Euro zuzahlen muss, wer am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen möchte oder am selben Tag zu über 60-Jährigen oder Vorerkrankten mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, Kontakt haben wird. Zuzahlen muss auch, wer durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten hat und sich testen lassen möchte.

Anmeldungen im Internet

Auf der Internetseite www.coronatest.drk-herten.de sind die Anmeldungen wie immer möglich, teilt das DRK Herten mit. Wer bereits jetzt für einen Test ab dem 1. Juli angemeldet ist, erhält automatisch eine Mail mit der Bitte, die notwendigen Fragen noch zu beantworten. Das Testcenter des DRK Herten wird seine Öffnungszeiten wie gewohnt beibehalten, täglich von 10 Uhr bis 13 Uhr. Weitere Infos gibt es telefonisch unter 02366 / 1815-149.

Quelle: Recklinghäuser Zeitung