· Archiv 2019

70 Jahre Genfer Abkommen von 1949 – 155 Jahre Genfer Konvention

ICRC

„Weltweit anerkannte Prinzipien“ - In diesem Monat jährt sich die Unterzeichnung der ersten Genfer Konvention zum 155. Mal, und die aktuellen Genfer Abkommen werden 70 Jahre alt.

Als am 22. August 1864 die Vertreter von zwölf europäischen Staaten ihre Unterschriften unter die Genfer Konvention zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ setzten, begannen sie eines der umfassendsten Friedenswerke der Weltgeschichte und legten den Grundstein für die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Seit dem 12. August 1949 gelten die Abkommen in ihrer aktuellen Fassung als „1. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde“, „2. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See“ (Erstfassung 1899), „3. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen“ (Erstfassung 1929) und „4. Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“.

„Mit den Genfer Abkommen von 1949 existiert ein weltweites Rechtssystem, das zum Ziel hat, gerade in Kriegszeiten Menschen, die nicht oder nicht mehr zu den Kämpfenden gehören, ein Mindestmaß an Schutz und Hilfe zu gewähren“, so der Landeskonventionsbeauftragte des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Moritz-Philipp Koch, am 9. August 2019 in Münster. Fast alle Staaten der Welt seien Vertragsparteien der Genfer Abkommen und daher rechtlich an die dort niedergelegten rechtlichen Regeln gebunden. „Mit dem ersten Genfer Abkommen wurde 1864 aber auch die Grundlage für das weltweite Friedenswerk der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geschaffen, das mit inzwischen 191 Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds in praktisch allen Staaten der Welt präsent ist“, so Dr. Koch. Die international durch die Staatengemeinschaft festgelegten Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung seien weltweit anerkannt und gewährten den Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzlern den Freiraum zur Durchführung ihrer Aufgaben als „humanitäre Helfer in der Not“.

Es sei jedoch zu bemerken, dass gerade in der Zivilgesellschaft die unparteiliche humanitäre Hilfe der Einsatzkräfte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes nicht mehr in ausreichendem Maße respektiert werde, so Koch weiter. „Wir erleben es zunehmend, dass unsere Rettungskräfte Ziel von Anpöbeleien, aber auch körperlichen Angriffen werden und daher in ihrer Aufgabenerfüllung gehindert sind.“ Das Rote Kreuz habe daher weltweit die Kampagne „NotATarget“ gestartet, um darauf aufmerksam zu machen, geschützte Personen und ihre Helfer niemals zum Angriffsziel zu machen, sondern ihnen ihre Hilfeleistung zu ermöglichen. „Wir appellieren an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich diesen Gedanken jederzeit zu eigen zu machen und mitzuhelfen, dass die großen humanitären Gedanken von 1864 und 1949 auch in der Zukunft nicht verlorengehen“, so der Landeskonventionsbeauftragte. „Hierzu ist unser aller gesellschaftliches Engagement weiterhin erforderlich!“

Quelle: DRK-Landesverband Westf.-Lippe, Pressemitteilung Nr. 31/2019