§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Lehrgängen für die Erste Hilfe des DRK-Kreisverbandes Recklinghausen e. V.
- Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsgegenstand, es sei denn ihrer Gliederung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung ist online über die Homepage des DRK-Kreisverbandes unter www.kv-recklinghausen.drk.de/kurse/erste-hilfe-ausbildung.html, per Post, per Mail: ausbildung@drk-re.de oder telefonisch unter 02361 / 9393-0 vorzunehmen.
- Der Eingang einer Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertragsschluss kommt erst nach der Prüfung der Terminanmeldung und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung durch die Übersendung einer elektronischen oder schriftlichen Bestätigung zustande. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. Abweichendes ist ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
- Mit der Anmeldung erklärt die/der Kundin/Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.
§ 3 Abrechnung für Betriebe
Die Teilnehmerliste der zuständigen Berufsgenossenschaft muss dem DRK Kreisverband Recklinghausen e. V. im Original vorliegen und alle notwendigen Angaben enthalten. Diese dürfen keine eingescannten Unterschriften oder Stempel enthalten.
Für Teilnehmer*innen, die über die Unfallkassen abgerechnet werden, ist zusätzlich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Unfallkasse in Kopie beizulegen. Erfolgt die Abgabe der Teilnehmerliste nicht spätestens am Kurstag, behalten wir uns vor, die Teilnehmergebühr von dem/der Teilnehmer/in in bar einzufordern.
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Teilnehmerlisten ist diese selbständig im Original innerhalb von 5 Werktagen durch das Unternehmen an den DRK Kreisverband Recklinghausen e. V. zu senden. Bleibt diese aus, behalten wir uns eine Rechnungsstellung an das Unternehmen vor. Übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, wird der fällige Gesamtbetrag dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
§ 4 Zahlung
- Von Privatkundinnen / Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse am Kurstag in bar zu zahlen, vor Beginn des Kurses zu überweisen oder per Rechnung zu begleichen.
- Die Abrechnung betrieblicher Ersthelfer*innen erfolgt über die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen. Für die Teilnehmer*innen ist die entsprechende Teilnehmerliste vollständig ausgefüllt und im Original vorab bzw. spätestens am Tag des Lehrganges bei der ausbildenden Stelle abzugeben.
- Von Unternehmen sind die Teilnahmegebühren 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
§ 5 Rücktritt für Kursteilnehmer*innen
- Der Rücktritt muss schriftlich (bspw. als Email) erfolgen.
- Bis 12 Werktage vor Kursbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an.
- Bis 5 Werktage vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 50% der Kursgebühr an.
- Unter 5 Werktagen vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 100% der Kursgebühr an.
- Bei Stellung eines Ersatzteilnehmenden oder einer Umbuchung des Teilnehmenden auf einen anderen Termin entfallen die Kosten.
- Bei unentschuldigtem Fehlen am Lehrgangstag fallen Kosten von 100% an.
- Als Berechnungsgrundlage für stornierte Unternehmens-Lehrgänge dient die Mindestteilnahmezahl.
§ 6 Rücktritt der ausbildenden Stelle
- Die ausbildende Stelle behält sich das Recht vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl, bei Ausfall der Lehrkraft oder anderen zwingenden Gründen kurzfristig abzusagen bzw. unplanmäßige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass höhere Gewalt oder andere von der ausbildenden Stelle nicht zu vertretenden Umstände die Durchführung des Kurses unmöglich machen.
- Die Teilnehmenden werden bzw. das entsprechende Unternehmen wird umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ersatztermin wird angeboten.
- Darüber hinaus gehende Rechtsansprüche bestehen nicht.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher (Privatpersonen)
- Dem Verbraucher (§ 13 BGB) steht im Falle eines Vertragsabschlusses i.S.v. § 312g Abs. 1 BGB ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Beginnt die Veranstaltung bereits vor dem Schluss der Widerrufsfrist, so erlischt das Widerrufsrecht.
- Die Widerrufsfrist beginnt nach Vertragsschluss und nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
- Das in § 5 dieser AGB eingeräumte Rücktrittsrecht bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 8 Haftung
- Der DRK Kreisverband Recklinghausen e. V. haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kreisverbandes oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kreisverbandes beruhen.
- Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und die Garderobe von Kursteilnehmenden.
§ 9 Ausschluss von Teilnehmern/innen
- Der DRK Kreisverband Recklinghausen e. V. behält sich vor, Kunden von der Teilnahme an Lehrgängen auszuschließen, wenn sie während der Veranstaltung eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung) begehen, trotz Ermahnung andere die Allgemeinheit störende Handlungen begehen, die den geregelten Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, deutlich zu spät zum Seminarbeginn erscheinen oder die Zahlungskonditionen nicht einhalten.
- Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses von der weiteren Teilnahme bereits entrichteten Kosten werden nicht erstattet.
- Es gilt das Hausrecht des DRK.
§ 10 Datenschutz
- Die in der Teilnehmerliste bzw. Anmeldeformular erfassten personenbezogenen Daten werden elektronisch erfasst und mit der Absicht verarbeitet, eine ordnungsgemäße Seminarabwicklung zu gewährleisten. Dabei wird die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.
- Zum Zwecke der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen werden die Daten an den DRK Landesverband Westfalen-Lippe weitergegeben.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Recklinghausen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.
Stand: 24.06.2024